Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Ich berate und vertrete Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte in allen Bereichen des Arbeitsrechts.
Meine Tätigkeiten im Arbeitsrecht:
- Kündigungsschutz
- Vergütung
- Urlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Arbeitszeit
- Tarifrecht
- Betriebsübergang
- Rechte in der Insolvenz
- Mutterschutz/Elternzeit
- Schwerbehindertenrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Interessenausgleich/Sozialplan