Rechtsschutzversicherung
Eine von Ihnen vor Beginn des Streitfalls abgeschlossene Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel sowohl die außergerichtlichen als auch die gerichtlichen Kosten in voller Höhe ab. Sie trägt Ihre Rechtsanwaltskosten, die Gerichtskosten und auch die Kosten der Gegenpartei, soweit diese Kosten von Ihnen zu tragen wären.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass durch eine Rechtsschutzversicherung nicht alle möglichen Rechtsstreitigkeiten versichert und versicherbar sind. Für bestimmte Streitigkeiten (z. B. Mietrecht, Verkehrsrecht) müssen besondere Bedingungen vereinbart werden. Auch ist zu beachten, dass für die meisten Rechtsschutzfälle eine Wartefrist gilt. Diese beträgt in der Regel 3 Monate. Manchmal werden auch 6 Monate von der Rechtsschutzversicherung vorgegeben. Versicherungsfälle, die nach Abschluss der Rechtsschutzversicherung, aber noch während der Wartefrist eintreten, sind nicht abgedeckt.
Auch eine von Ihnen mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung ist von Ihnen zu tragen.