Maria Rinkens Rechtsanwältin 

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kosten
 

Die anwaltlichen Gebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Sie richten sich in den meisten Fällen nach dem Streitwert und dem Auftrag (Beratung, außergerichtliche Vertretung, Prozessvertretung). Ob Sie weitergehende Aufträge erteilen und damit höhere Kosten entstehen, können Sie nach der Beratung durch uns jederzeit selbst entscheiden.

Die Gebühr für die Erstberatung von Verbrauchern*innen ist begrenzt und beträgt maximal 190,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.